Barrierefreiheit

Information zum BfsG

Die Stadt Donzdorf ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • Richtlinie (EU) 2016/2102
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
  • EN 301 549

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreiheit vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einzelne Inhalte können derzeit noch Einschränkungen aufweisen, beispielsweise:

  • fehlende Alternativtexte bei einzelnen Bildern
  • nicht vollständig barrierefreie PDF-Dokumente
  • teilweise unzureichende Farbkontraste
  • eingeschränkte Bedienbarkeit einzelner Elemente mit Tastatur oder Screenreader

Die Stadt Donzdorf arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu reduzieren.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung dieser Website auffallen oder Sie Informationen in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

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Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Antwort auf Ihre Anfrage nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden:

Schlichtungsstelle BGG
www.behindertenbeauftragter.de
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